Mediation
Ab Juli 2008 haben Sie bei dem Landgericht Aachen die Möglichkeit, Ihre Streitigkeit zunächst mit einem Richter zu erörtern, der als Mediator besonders ausgebildet ist. Für die Dauer des Mediationsverfahrens wird das Gerichtsverfahren zum Ruhen gebracht. Da der Richtermediator keinen rechtlichen Rat erteilt, ist die Beratung und Begleitung der Parteien durch einen Rechtsanwalt Voraussetzung für die Durchführung eines Mediationsverfahrens. Es ist daher sinnvoll, wenn Sie sich durch einen Anwalt beraten und begleiten zu lassen, der mit den Abläufen eines Mediationsverfahrens vertraut ist.
Herr Rechtsanwalt Eue und Frau Rechtsanwältin Schiewek haben beide den Fachlehrgang Mediation der DeutscheAnwaltAkademie erfolgreich abgeschlossen und sind berechtigt, sich als "Mediator (DAA)" zu bezeichnen.
1. Was ist Mediation?
Mediation ist eine außergerichtliche und ab Juli 2008 vor dem Landgericht Aachen auch gerichtliche Form der Konfliktbewältigung. Ihr Ziel ist es, in einem Konflikt eine für alle Konfliktbeteiligten vorteilhafte Regelung zu finden. Eine neutrale, speziell ausgebildete Vermittlungsperson - der Mediator - unterstützt die Parteien bei der Entwicklung dieser Lösung. Er strukturiert die Verhandlungen, trifft jedoch inhaltlich keine Entscheidung. Die Mediation gliedert sich in 5 Phasen:
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Das Aushandeln der Verfahrensregeln in der Eröffnungsphase,
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das Erarbeiten und Gewichten der regelungsbedürftigen Streitfragen in der Themensammlung,
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das Erkennen der eigenen Interessen und der Interessen der anderen Konfliktpartei in der Konfliktbearbeitung,
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das Entwickeln, Bewerten und Verhandeln von Lösungsmöglichkeiten und
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dem Abschluss einer Vereinbarung.
2. Welche Vorteile hat Mediation für Sie als Auftraggeber?
Mediation ...
- ist schnell und effizient, da der Konflikt innerhalb weniger Stunden rechtswirksam gelöst werden kann,
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führt zu tragfähigeren Ergebnissen und zu differenzierteren Lösungen, da die Bedürfnisse und die konkrete Situation der Konfliktparteien berücksichtigt werden,
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spart Zeit, Energie und Kosten und ist damit eine echte Alternative zu oftmals langen und teuren Gerichtsverfahren ohne befriedigende Ergebnisse.
Ein Konflikt, der im Gespräch miteinander gelöst wird, ist ein gemeinsamer Erfolg. Es gibt keinen Verlierer, nur Gewinner, es entsteht eine Win-win-Situation. Dieser "Doppelsieg" führt zu hoher Akzeptanz der gefundenen Konfliktlösung und ermöglicht ein zukunftiges Miteinander der ehemaligen Konfliktparteien.
Wir werden natürlich auch außerhalb des gerichtlichen Mediationsverfahrens für Sie tätig. Insbesondere bei familiären, arbeitsrechtlichen und gesellschaftsrecHtlichen Konflikten ist die außergerichtliche Mediation häufig sinnvoll, denn man muss angesichts der auch weiterhin bestehenden Berührungspunkte (gemeinsame Kinder, fortbestehendes Arbeitsverhältnis, Familiengesellschaft) auch zukünftig irgendwie miteinander zurechtkommen. Es erscheint daher ratsam, die Konflikte so zu gestalten, dass man sich trotz aller Differenzen auch zukünftig noch "in die Augen sehen" kann. Wir unterstützen Sie, damit dies gelingt, gerne auch gemeinsam, denn bereits der kluge Einsatz gegengeschlechtlicher Mediatoren kann zur Entspannung des Konflikts beitragen.
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Rufen Sie uns an unter +49 241 509051 oder senden Sie uns eine E-Mail unter sekretariat@aachen-recht.com