Familienrecht

Frau Rechtsanwältin Schiewek befasst sich seit vielen Jahren schwerpunktmäßig mit allen familienrechtlichen Fragestellungen.

 

Das Familienrecht umfasst

  • das Eherecht,
  • das Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und
  • das Verwandschaftsrecht.

Von besonderer Bedeutung für die anwaltliche Praxis sind davon insbesondere:

  • das Scheidungsrecht, wobei wir Sie im Vorfeld über Trennungsfolgen beraten und im Ernstfall das Scheidungsverfahren sowohl einverständlich als auch streitig durchführen;
  • die Vermögensauseinandersetzung im Falle der Scheidung,
  • der Versorgungsausgleich und  
  • das Unterhaltrecht, nämlich:  
    • Kindesunterhalt
    • Ehegattenunterhalt
    • Unterhalt nicht miteinander verheirateter Eltern
    • Unterhalt unter Lebenspartnern
  • sowie schließlich das Sorge - und Umgangsrecht

 

Sie haben Fragen oder wollen zu diesem Bereich einen Termin vereinbaren?

Rufen Sie uns an unter +49 241 509051 oder senden Sie uns eine E-Mail unter sekretariat@aachen-recht.com

 


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