Familienrecht
Frau Rechtsanwältin Schiewek befasst sich seit vielen Jahren schwerpunktmäßig mit allen familienrechtlichen Fragestellungen.
Das Familienrecht umfasst
- das Eherecht,
- das Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und
- das Verwandschaftsrecht.
Von besonderer Bedeutung für die anwaltliche Praxis sind davon insbesondere:
- das Scheidungsrecht, wobei wir Sie im Vorfeld über Trennungsfolgen beraten und im Ernstfall das Scheidungsverfahren sowohl einverständlich als auch streitig durchführen;
- die Vermögensauseinandersetzung im Falle der Scheidung,
- der Versorgungsausgleich und
- das Unterhaltrecht, nämlich:
- Kindesunterhalt
- Ehegattenunterhalt
- Unterhalt nicht miteinander verheirateter Eltern
- Unterhalt unter Lebenspartnern
- sowie schließlich das Sorge - und Umgangsrecht
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